Psychotherapie Hartmann

 

Angebote der Praxis

Unsere Praxis bietet Einzel- und Gruppenpsychotherapie für gesetzlich und privat versicherte Patienten, Patienten von Berufsgenossenschaften sowie Selbstzahler an.

Gesetzlich und privat Versicherte
Wenn eine Indikation aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherungen vorliegt, kann die Übernahme der Behandlungskosten bei den Krankenkassen beantragt werden. Die Beantragung der Kostenübernahme kann hierbei ohne vorherige Überweisung durch einen Arzt erfolgen.

Berufsgenossenschaften ("BG")
Bei Patienten, bei denen ein von den Berufsgenossenschaften anerkanntes "Psychotrauma" vorliegt, können die Kosten der Behandlung ebenfalls übernommen werden.


Gutachter für Arbeitsunfälle

Für den Bereich Psychiatrie/Psychotherapie können Begutachtungen über die Berufsgenossenschaften beauftragt werden.


Videotherapie
Siehe hierzu die genaue Beschreibung auf unserer Webseite unter dem Link Videotherapie.